Datenschutz  


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Beitrittserklaerung

Datenschutzordnung (DSO)


Wichtiger Hinweis an alle Mitglieder (DSGVO)

Am 25. Mai 2018 traten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das diese Verordnung ergänzende Bundesdatenschutzgesetz neu (BDSG) in Kraft. Damit verbunden sind Veränderungen der Rechtslage im Bereich des Datenschutzes, die es von Seiten von Vereinen und Verbänden, zu beachten gilt.
Der Vorstand des Vereins (nach §26 BGB) informiert daher alle Mitglieder über folgendes:

Sind für meine personenbezogenen Daten die Zulässigkeiten der Verarbeitung geprüft worden?
In vielen Fällen müssen die Betroffenen selbst aktiv in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen. Dies ist z.B. nicht erforderlich, wenn Daten im Rahmen einer vertraglichen Beziehung erhoben werden müssen. Bei Vereinen ist diese vertragliche Beziehung die Mitgliedschaft. Die für die Mitgliederverwaltung erforderlichen Daten (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung) dürfen verarbeitet werden, da diese zur Erfüllung der Vertragsbeziehung erforderlich sind.

Sind meine Daten ausreichend geschützt?
Wir tragen Sorge dafür und überprüfen regelmäßig, ob die eigenen technischen und organisatorischen Maßnahmen der Datenverarbeitung geeignet sind, Datensicherheit zu gewährleisten. Bei allen Datenverarbeitungsvorgängen sind ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden. 

Ist ein Datenschutzbeauftragter bestellt?
Verantwortlich für den Schutz personenbezogener Daten ist der Vorstand. Wenn mindestens 10 Personen im Verein ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, muss ein Datenschutzbeauftragter im Verein bestellt werden. Da in unserem Verein maximal 2 Personen für die Mitgliederverwaltung zuständig sind, entfällt dieser Punkt. Gleichwohl können Sie sich jederzeit an den Vorstand wenden

Sind alle Personen, die personenbezogenen Daten bearbeiten, auf das Datengeheimnis verpflichtet?
Jeder, der im Auftrag des Vereins mit personenbezogenen Daten in Berührung kommt, ist auf das Datengeheimnis verpflichtet worden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an den TTC grün-rot 1961 Daisbach e.V. wenden unter ttc@daisbach.de



Stand: 22.11.2018 Ludwig Huber